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AGB's

  der Procentra GmbH

A  Beseitigung von Wasser- und Brandschäden

1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der Procentra GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluss nicht verpflichtend.

2. Angebot und Leistungen der Firma PROCENTRA GMBH
Angebote sind stets freibleibend Uns steht das Urheberrecht an unseren Angeboten zu, eine Vervielfältigung oder eine anderweitige Nutzung -z.B. als Ausschreibungsgrundlage oder zur Einholung von Konkurrenzangeboten - ist dem Empfänger oder Auftraggeber untersagt, es sei denn, diese Vorgehensweise ist vorher schriftlich vereinbart worden.
 Sollte keine Auftragserteilung nach erfolgter Messtechnischer  Schadensabgrenzung / Angebotserstellung erfolgen, berechnen wir eine  Pauschale in Höhe von 165,00€ zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer zzgl. Anfahrtspauschale.
- Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von PROCENTRA GMBH  verbindlich.
Soweit Mitarbeiter von PROCENTRA GMBH  mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von PROCENTRA GMBH, Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren Bedingungen zustande, Anders lautende Bestimmungen des Käufers oder Servicenehmers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden.
Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird, Telefonische Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miettag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag, Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt. Der Auf- und Abbau erfolgt durch Mitarbeiter der Firma PROCENTRA GMBH. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb gesetzt, Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt, Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.Bsp. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, wird unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht vom Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit PROCENTRA GMBH  eine Frist oder einen
Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

4. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass PROCENTRA GMBH  der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen sind ohne Abzug sofort fällig, Bei den angebotenen Leistungen wird generell eine Pauschale von 2,5 % für angefallenes Verbrauchsmaterial sowie Reinigung der Gerätschaften in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gem. §§ 352, 353 HGB erhoben, Skonti werden nicht gewährt. wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von PROCENTRA GMBH bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Vorauszahlung
Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung
zu verlangen.

6. Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw., Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung; im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene Minderung der Vergütung, Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich durch den Empfänger bei uns anzuzeigen, Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen können die Raumverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40% relative Feuchtigkeit bzw, über 30·C) muss der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von Holzbalkenkonstruktionen übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung oder Schüttung, Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden, Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte Feuchtigkeit aus dem Mauerkern nachsickern kann und eine separate Überprüfung des nachfolgenden Gewerkes unumgänglich ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei eventuellen. Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber (Strom, Malerarbeiten, etc,). Bei Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung übernommen. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden. Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen jeglicher Art erforderlich sein, wird für ein eventuelles Anbohren einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt nicht bei Leitungen oder Fußbodenheizungen, wenn vorab eine von PROCENTRA GMBH  durchgeführte Thermographie beauftragt wurde.
Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter, täglich die Auffangbehälter zu entleeren. Bitte den Behälter nach Entleerung ganz in das Gerät zurückschieben (Kontaktschalter muss gedrückt sein)! Der PROCENTRA GMBH  Techniker zeigt Ihnen das selbstverständlich beim Aufstellen der Geräte, Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte wegen eventuell entstehender Abdrücke immer auf Unterlagen zu stellen sind, Nach dem
Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und Zubehörteile. Bei Diebstahl oder Zerstörung, auch teilweise, wird der Schaden dem Auftraggeber berechnet. Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig wieder ein. Sollten dadurch längere Trocknungszeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit Folien abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirkung von außen irgendwelcher Art aus irgendeiner Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen des Auftraggebers sind, Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht Möglich. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen.
Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-, baupolizeiliche und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung, Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma PROCENTRA GMBH  sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Wird die Wartung von der PROCENTRA GMBH  übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.
Bei ÖKO-Dämmschichten (Schafwolle etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der Dämmung gegeben. Für eventuell entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung Übernommen.
Beim Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen ist u. U. Stromausfall wegen Überlastung durch spätere Zuschaltung weiterer Stromabnehmer wie z, B. Elektroofen, Heizkissen usw. möglich.
Folgende Punkte sind bei einem eventuell auftretenden Stromausfall zu beachten, PROCENTRA GMBH  übernimmt dafür keine Gewährleistung:
Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten, Rechtzeitige Sicherung von Computerdaten, Neueinstellung von Zeitschaltuhren nach Wiederzuschaltung des Stroms, Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und Öffnungseinrichtungen. Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern, Videorecordern u. ä. Geräten, Ausfall von Heizung und Brauchwasseraufbereitung, Achtung: Im Vorfeld für aufgeheizten Warmwasserspeicher sorgen. Vorsicht! Von manchen Geräten kann Gefahr ausgehen, wenn sie beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind.
Bei sehr starken Wänden und Mauem kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit nachdringen, dies kann nur über eine ordentliche Isolierung verhindert werden. Trotz bereits erfolgter Trocknung kann in diesen Fällen von PROCENTRA GMBH  keine Gewährleistung übernommen werden, Auf unsere Trocknungsmaßnahmen geben wir 5 Jahre Garantie.

7. Haftung
Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer der Lieferer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz· und Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden per Einschreiben zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post kann PROCENTRA GMBH  nicht haftbar gemacht werden. Es ist Sache des Bestellers, sich auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu verschaffen, Weitergehend haften wir jedoch insoweit, als die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung - Deckungssumme 2,00 Million, EUR für Personen- und Sachschäden und 1,00 Million EUR für Bearbeitungsschäden – eingreift.

8. Renovierungen
Wird vor der Ausführung von Renovierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen PROCENTRA GMBH und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Ob eine Renovierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt im Ermessen der PROCENTRA GMBH.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung von PROCENTRA GMBH  richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Käufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Sanierung.

10. Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.

 

B Leckortungs- und Thermographiearbeiten

1.  Leckortung an Rohrsystemen
Thermographie. Horchgerät. Tracer-Gas-Verfahren. Korrelationsmessverfahren etc. sind Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten und Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Rohrleckage zu finden.
Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt werden kann.
Im Falle unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits. Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, sofort geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann. Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagenbilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist.
Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber. Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht.

2.  Bauthermographie
Thermographie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperaturen bildlich dargestellt werden können. Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf gezogen werden.
Die einzelnen Leistungen für die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber detailliert in einem Angebot oder in einer Preisliste mitgeteilt.
Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen. Für eine thermographische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Fa. PROCENTRA GMBH  mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.

3. Sonstige thermographische Untersuchungen
Bei anderen thermographischen Untersuchungen wie beispielsweise Fachwerkuntersuchungen, Anlageninspektion oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergeben sich dann aus dem speziellen Auftrag.

4. Aufrechnungen
Der Auftraggeber kann lediglich aufrechnen, wenn eine Forderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt wurde.

5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, abzugsfrei sofort zahlbar nach Rechnungserhalt.

6. Berechnungen
a) Leckageortung
Generell wird die Ortung einer Leckstelle gemäß unserer gültigen Preisliste pauschal berechnet und ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Sollten sich mehrere Leckstellen im Rohrsystem befinden und dadurch mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, wird je Ortstermin abgerechnet.
b) Leitungsortung/Gebäudethermographie
Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede angefangene weitere Stunde wird als volle Stunde verrechnet. Als Messstunde gelten die Gerätelaufzeiten einschI. Auf- und Abbau der Geräte.
Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Hebebühne / Absperrungen / Genehmigungen etc., sind nicht enthalten.
Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen, Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden nach unserer gültigen Preisliste verrechnet.

 

C Verleih von Bauheizgeräten

Mit der Übernahme der Geräte und des Zubehörs geht die Gefahr in jeder Beziehung, auch in der Haftpflicht, auf den Mieter über. Der Mieter oder dessen Beauftragter haften für die pflegliche Behandlung der übernommenen Geräte mit Zubehör (Armaturen, Schläuche, Kabel, Gasflaschen. etc ). Die Bedienung der Geräte ist nur durch zuverlässig unterwiesene Personen unter Einhaltung der jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften (insbesondere der „Technischen Regeln Flüssiggas“ TRF) durchzuführen. Für folgende Schäden, die durch von uns nicht verschuldete Ereignisse auftreten, können wir nicht haftbar gemacht werden:
Lieferverzögerungen unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Energiemangel, Unterbrechung der Stromzufuhr, ausgeschaltete Hauptschalter oder Reglergeräte wie Thermostate und Hygrostate, defekte Stromzuleitung, Verunreinigung des Brennstoffs, Viskositätsänderung des Brennstoffs infolge Kälte, Ölunfälle, übermäßiger Staubanfall, Verhinderung der Sauerstoffzufuhr, Wasserschäden aller Art, fehlerhafte Bedienung oder Behandlung der Geräte, unsachgemäße Verwendung, böswillige Beschädigung, schädliche Gase und Dämpfe, Transportschäden (wenn nicht durch Vermieter transportiert). Ebenso ist eine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb der Geräte an Personen oder Sachen entstehen, sowie für Folgeschäden irgendwelcher Art ausgeschlossen. Ebenso sind Ersatzansprüche für Produktions- und Gewinnausfall ausgeschlossen. Brennstoffe und Strom gehen zu Lasten des Mieters. Bei sehr starken Heizgebläsen ist mit einem erhöhten Geräuschpegel zu rechnen.
Der Vermieter haftet nur für die Gebrauchstüchtigkeit der Geräte zum vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Haftung, z. B. für die Einhaltung bestimmter Temperaturen oder Temperaturbereiche sind ausgeschlossen. Sämtliche Geräte dürfen, ohne Einwilligung des Vermieters, nicht auf eine andere Einsatzstelle verschoben oder an Drittpersonen übergeben werden.
Eventuell auftretende Störungen an den Geräten und deren Zubehör sind umgehend dem Vermieter zu melden, der diese kostenlos behebt, sofern nicht der Mieter die Gebrauchsuntüchtigkeit verursacht hat. Selbst durchgeführte Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters Durch die Miete ist nur die gebrauchsbedingte Abnutzung abgegolten. Der Mieter haftet für eine mängelfreie Rückgabe der übernommenen Geräte und des Zubehörs an den Vermieter.
Schäden, die an den Geräten oder deren Zubehör durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit verursacht werden, werden dem Mieter berechnet. Bei Totalschäden oder Verlust, auch durch Diebstahl oder Raub, ist der Wiederbeschaffungswert vom Mieter zu ersetzen.

Die allgemeinen Sicherheitshinweise und Aufstellrichtlinien sind Bestandteil unserer Mietbedingungen. Die Dichtheit gasführender Teile ist mittels Gasleckspray sorgfältig zu überwachen. Gasführende Leitungen (Schläuche, Kupfer- und Ermetorohre) sowie Elektrokabel dürfen nicht geknickt werden. Sie sind so zu verlegen. dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind.
Die Geräte dürfen niemals durch Herausziehen des Netzsteckers außer Betrieb gesetzt
werden.
Die Leihgebühr wird vom Tage der Anlieferung bis zum Tage der Freimeldung nach Kalendertagen berechnet. Für den Fall einer pauschalen Mietberechnung muss diese bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Aufwand und den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Durchführung des Auftrags können wir von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig machen, insbesondere wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Kosten für behördliche Auflagen (z. B. bei Einsatz von Gasgeräten unter Erdgleiche oder bei Tankanlagen) trägt der Auftraggeber; ebenso Versicherungsprämien. Etwaige Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben sollten, sollen im Wege direkter Verhandlungen innerhalb von 2 Monaten geregelt werden.
Diese Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sind vom Auftraggeber spätestens mit der Annahme von Geräten oder Propangas anerkannt. Durch Auftragserteilung werden unsere Miet- und Geschäftsbedingungen als verbindlich und ausschließlich gültig anerkannt.
Für den Fall, dass der Rechnungsempfänger eine Bezahlung unserer Rechnung ablehnt, haftet der Auftraggeber bei Fälligkeit für den gesamten Rechnungsbetrag.

 

D Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht für A, B und C

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschI.
Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist) 08523 Plauen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Hier können Sie die AGB's als PDF downloaden


     
 

Procentra GmbH  •  Pausaer Straße 81  •  08525 Plauen   •  Tel.: 03741/415 1188  •  Mail: post@procentra.de