A Beseitigung von Wasser- und Brandschäden
1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der
Procentra GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluss nicht verpflichtend.
2. Angebot und Leistungen der Firma PROCENTRA GMBH
Angebote sind stets freibleibend Uns steht das Urheberrecht an unseren Angeboten zu, eine Vervielfältigung oder eine anderweitige Nutzung -z.B. als Ausschreibungsgrundlage oder zur Einholung von Konkurrenzangeboten - ist dem Empfänger oder Auftraggeber untersagt, es sei denn, diese Vorgehensweise ist vorher schriftlich vereinbart worden.
Sollte keine Auftragserteilung nach erfolgter Messtechnischer Schadensabgrenzung / Angebotserstellung erfolgen, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 165,00€ zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer zzgl. Anfahrtspauschale.
- Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von PROCENTRA GMBH verbindlich.
Soweit Mitarbeiter von PROCENTRA GMBH mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von PROCENTRA GMBH, Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren Bedingungen zustande, Anders lautende Bestimmungen des Käufers oder Servicenehmers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden.
Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird, Telefonische Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miettag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag, Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt. Der Auf- und Abbau erfolgt durch Mitarbeiter der Firma PROCENTRA GMBH. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb gesetzt, Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt, Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.Bsp. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, wird unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht vom Setzen
einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die
Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit PROCENTRA GMBH eine Frist oder einen
Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des
Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
4. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum
so zu erfolgen, dass PROCENTRA GMBH der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am
Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen sind ohne Abzug sofort fällig,
Bei den angebotenen Leistungen wird generell eine Pauschale von 2,5 % für angefallenes
Verbrauchsmaterial sowie Reinigung der Gerätschaften in Rechnung gestellt. Bei
Zahlungsverzug sind - unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens -
Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gem. §§
352, 353 HGB erhoben, Skonti werden nicht gewährt. wenn sich der Käufer mit der Bezahlung
früherer Rechnungen im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von PROCENTRA GMBH
bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Vorauszahlung
Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung
zu verlangen.
6. Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw., Inbetriebsetzung
durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers
zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken
sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung; im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung
beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene Minderung der
Vergütung, Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich durch den Empfänger
bei uns anzuzeigen, Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch
Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen können die Raumverhältnisse
abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40% relative Feuchtigkeit bzw, über 30·C) muss der
Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von
Holzbalkenkonstruktionen übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung
oder Schüttung, Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit nur von der Wandoberfläche
abgetrocknet werden, Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte
Feuchtigkeit aus dem Mauerkern nachsickern kann und eine separate Überprüfung des
nachfolgenden Gewerkes unumgänglich ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei eventuellen.
Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber (Strom, Malerarbeiten, etc,). Bei Beauftragung
zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung
übernommen. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder
ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen
werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden. Sollten zur technischen
Trocknung Bohrungen jeglicher Art erforderlich sein, wird für ein eventuelles Anbohren einer
Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt nicht bei Leitungen oder
Fußbodenheizungen, wenn vorab eine von PROCENTRA GMBH durchgeführte Thermographie beauftragt wurde.
Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer
oder Mieter, täglich die Auffangbehälter zu entleeren. Bitte den Behälter nach Entleerung ganz
in das Gerät zurückschieben (Kontaktschalter muss gedrückt sein)!
Der PROCENTRA GMBH Techniker zeigt Ihnen das selbstverständlich beim Aufstellen der Geräte,
Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte wegen eventuell entstehender Abdrücke immer auf Unterlagen zu stellen sind, Nach dem
Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und Zubehörteile. Bei Diebstahl
oder Zerstörung, auch teilweise, wird der Schaden dem Auftraggeber berechnet.
Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig wieder ein. Sollten dadurch längere
Trocknungszeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn
von uns mit Folien abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen
werden und während der Trocknungsphase wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust
oder Beschädigung durch Einwirkung von außen irgendwelcher Art aus irgendeiner Ursache
haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt auch
für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder
Verrichtungshilfen des Auftraggebers sind, Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht
Möglich. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden
Listenpreisen und Stundensätzen.
Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-,
baupolizeiliche und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder
Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und
entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung, Bei einer Betriebsstörung
der Geräte ist der Firma PROCENTRA GMBH sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Wird die Wartung von der
PROCENTRA GMBH übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.
Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie
Bedienung der Geräte verantwortlich.
Bei ÖKO-Dämmschichten (Schafwolle etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der
Dämmung gegeben. Für eventuell entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung
Übernommen.
Beim Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen ist u. U. Stromausfall wegen
Überlastung durch spätere Zuschaltung weiterer Stromabnehmer wie z, B. Elektroofen,
Heizkissen usw. möglich.
Folgende Punkte sind bei einem eventuell auftretenden Stromausfall zu beachten, PROCENTRA GMBH übernimmt
dafür keine Gewährleistung:
Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten, Rechtzeitige Sicherung von Computerdaten,
Neueinstellung von Zeitschaltuhren nach Wiederzuschaltung des Stroms, Ausfall von
Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und Öffnungseinrichtungen.
Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern, Videorecordern u. ä. Geräten,
Ausfall von Heizung und Brauchwasseraufbereitung, Achtung: Im Vorfeld für aufgeheizten
Warmwasserspeicher sorgen. Vorsicht! Von manchen Geräten kann Gefahr ausgehen, wenn sie
beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind.
Bei sehr starken Wänden und Mauem kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit nachdringen,
dies kann nur über eine ordentliche Isolierung verhindert werden. Trotz bereits erfolgter
Trocknung kann in diesen Fällen von PROCENTRA GMBH keine Gewährleistung übernommen werden,
Auf unsere Trocknungsmaßnahmen geben wir 5 Jahre Garantie.
7. Haftung
Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers,
die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm
beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer der Lieferer handelt grob fahrlässig oder
vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz· und Explosionsgefahr, Diebstahl oder
sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden
per Einschreiben zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post kann PROCENTRA GMBH nicht haftbar gemacht
werden. Es ist Sache des Bestellers, sich auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen
derartige Gefahren zu verschaffen, Weitergehend haften wir jedoch insoweit, als die von uns
abgeschlossene Haftpflichtversicherung - Deckungssumme 2,00 Million, EUR für Personen- und
Sachschäden und 1,00 Million EUR für Bearbeitungsschäden – eingreift.
8. Renovierungen
Wird vor der Ausführung von Renovierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht,
so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen PROCENTRA GMBH
und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht für die diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
Ob eine Renovierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt im Ermessen der PROCENTRA GMBH.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung von PROCENTRA GMBH richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Käufer oder einen seiner
Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend.
Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Sanierung.
10. Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer
unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die
dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt Betriebsstörungen, höhere Gewalt
oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren sowie
zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts
kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.
B Leckortungs- und Thermographiearbeiten
1. Leckortung an Rohrsystemen
Thermographie. Horchgerät. Tracer-Gas-Verfahren. Korrelationsmessverfahren etc. sind
Hilfsmittel zur Ortung von Rohrleckagen. Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten und
Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion
sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine
Rohrleckage zu finden.
Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem
augenblicklichen Stand der Technik durch.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine
ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt werden kann.
Im Falle unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits.
Bei der Leckortung wird die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, sofort
geöffnet, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann.
Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische
Leckagenbilder auf dem Monitor zeigen, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet
werden, an denen keine Leckage vorhanden ist.
Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit
verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckortung
vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten
Leckage entweicht.
2. Bauthermographie
Thermographie ist eine Messtechnik, mit der Oberflächentemperaturen bildlich dargestellt
werden können. Aufgrund der gemessenen Oberflächentemperaturen können Rückschlüsse auf
gezogen werden.
Die einzelnen Leistungen für die gewünschte Untersuchung erhält der Auftraggeber detailliert in
einem Angebot oder in einer Preisliste mitgeteilt.
Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum
Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse
und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.
Für eine thermographische Untersuchung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein
und geschaffen werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wird durch die Fa.
PROCENTRA GMBH mitgeteilt. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der
Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.
3. Sonstige thermographische Untersuchungen
Bei anderen thermographischen Untersuchungen wie beispielsweise Fachwerkuntersuchungen,
Anlageninspektion oder Verfahrenstechnik, werden die Leistungen gesondert in einem Angebot
dargelegt und erläutert. Die Gewährleistung für die Messergebnisse ergeben sich dann aus dem
speziellen Auftrag.
4. Aufrechnungen
Der Auftraggeber kann lediglich aufrechnen, wenn eine Forderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt wurde.
5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Der gestellte Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, abzugsfrei sofort zahlbar nach
Rechnungserhalt.
6. Berechnungen
a) Leckageortung
Generell wird die Ortung einer Leckstelle gemäß unserer gültigen Preisliste pauschal berechnet
und ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Sollten sich mehrere Leckstellen im
Rohrsystem befinden und dadurch mehrmalige Anfahrten erforderlich sein, wird je Ortstermin
abgerechnet.
b) Leitungsortung/Gebäudethermographie
Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Jede angefangene weitere Stunde wird als volle
Stunde verrechnet. Als Messstunde gelten die Gerätelaufzeiten einschI. Auf- und Abbau der
Geräte.
Erforderliche Nebengeräte / Nebenleistungen wie z.B. Hebebühne / Absperrungen /
Genehmigungen etc., sind nicht enthalten.
Kosten für Aufheizung / Beheizung an zu untersuchenden Anlagen und Gebäuden gehen zu
Lasten des Auftraggebers. Witterungs- und temperaturbedingte Verzögerungen,
Wiederholungen, Wartezeiten etc. einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten werden
nach unserer gültigen Preisliste verrechnet.
C Verleih von Bauheizgeräten
Mit der Übernahme der Geräte und des Zubehörs geht die Gefahr in jeder Beziehung, auch in
der Haftpflicht, auf den Mieter über. Der Mieter oder dessen Beauftragter haften für die
pflegliche Behandlung der übernommenen Geräte mit Zubehör (Armaturen, Schläuche, Kabel,
Gasflaschen. etc ). Die Bedienung der Geräte ist nur durch zuverlässig unterwiesene Personen
unter Einhaltung der jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften (insbesondere der „Technischen
Regeln Flüssiggas“ TRF) durchzuführen. Für folgende Schäden, die durch von uns nicht
verschuldete Ereignisse auftreten, können wir nicht haftbar gemacht werden:
Lieferverzögerungen unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Energiemangel,
Unterbrechung der Stromzufuhr, ausgeschaltete Hauptschalter oder Reglergeräte wie
Thermostate und Hygrostate, defekte Stromzuleitung, Verunreinigung des Brennstoffs,
Viskositätsänderung des Brennstoffs infolge Kälte, Ölunfälle, übermäßiger Staubanfall,
Verhinderung der Sauerstoffzufuhr, Wasserschäden aller Art, fehlerhafte Bedienung oder
Behandlung der Geräte, unsachgemäße Verwendung, böswillige Beschädigung, schädliche
Gase und Dämpfe, Transportschäden (wenn nicht durch Vermieter transportiert). Ebenso ist
eine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb der Geräte an Personen oder Sachen
entstehen, sowie für Folgeschäden irgendwelcher Art ausgeschlossen. Ebenso sind
Ersatzansprüche für Produktions- und Gewinnausfall ausgeschlossen. Brennstoffe und Strom
gehen zu Lasten des Mieters. Bei sehr starken Heizgebläsen ist mit einem erhöhten
Geräuschpegel zu rechnen.
Der Vermieter haftet nur für die Gebrauchstüchtigkeit der Geräte zum vereinbarten Zweck. Jede
weitergehende Haftung, z. B. für die Einhaltung bestimmter Temperaturen oder
Temperaturbereiche sind ausgeschlossen. Sämtliche Geräte dürfen, ohne Einwilligung des
Vermieters, nicht auf eine andere Einsatzstelle verschoben oder an Drittpersonen übergeben
werden.
Eventuell auftretende Störungen an den Geräten und deren Zubehör sind umgehend dem
Vermieter zu melden, der diese kostenlos behebt, sofern nicht der Mieter die
Gebrauchsuntüchtigkeit verursacht hat. Selbst durchgeführte Reparaturen gehen zu Lasten des
Mieters Durch die Miete ist nur die gebrauchsbedingte Abnutzung abgegolten. Der Mieter haftet
für eine mängelfreie Rückgabe der übernommenen Geräte und des Zubehörs an den Vermieter.
Schäden, die an den Geräten oder deren Zubehör durch unsachgemäße Behandlung oder
Fahrlässigkeit verursacht werden, werden dem Mieter berechnet. Bei Totalschäden oder
Verlust, auch durch Diebstahl oder Raub, ist der Wiederbeschaffungswert vom Mieter zu
ersetzen.
Die allgemeinen Sicherheitshinweise und Aufstellrichtlinien sind Bestandteil unserer
Mietbedingungen. Die Dichtheit gasführender Teile ist mittels Gasleckspray sorgfältig zu
überwachen. Gasführende Leitungen (Schläuche, Kupfer- und Ermetorohre) sowie Elektrokabel
dürfen nicht geknickt werden. Sie sind so zu verlegen. dass sie vor mechanischen
Beschädigungen geschützt sind.
Die Geräte dürfen niemals durch Herausziehen des Netzsteckers außer Betrieb gesetzt
werden.
Die Leihgebühr wird vom Tage der Anlieferung bis zum Tage der Freimeldung nach
Kalendertagen berechnet. Für den Fall einer pauschalen Mietberechnung muss diese bei
Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach
Aufwand und den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar. Die
Durchführung des Auftrags können wir von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig
machen, insbesondere wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
Kosten für behördliche Auflagen (z. B. bei Einsatz von Gasgeräten unter Erdgleiche oder bei
Tankanlagen) trägt der Auftraggeber; ebenso Versicherungsprämien. Etwaige
Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben sollten, sollen im Wege
direkter Verhandlungen innerhalb von 2 Monaten geregelt werden.
Diese Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sind vom Auftraggeber
spätestens mit der Annahme von Geräten oder Propangas anerkannt. Durch Auftragserteilung
werden unsere Miet- und Geschäftsbedingungen als verbindlich und ausschließlich gültig
anerkannt.
Für den Fall, dass der Rechnungsempfänger eine Bezahlung unserer Rechnung ablehnt, haftet
der Auftraggeber bei Fälligkeit für den gesamten Rechnungsbetrag.
D Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht für A, B und C
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschI.
Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des Öffentlichen
Rechts ist) 08523 Plauen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. |